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   VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12   

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https://dejure.org/2012,4220
VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12 (https://dejure.org/2012,4220)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.03.2012 - 5 L 112/12 (https://dejure.org/2012,4220)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 (https://dejure.org/2012,4220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Abstandflächen; Überdeckungsverbot; Staffelgeschos; Wandhöhe; Stützmauer; Garage; Garagenzufahrt; Rampe; Geländeveränderungen; Standsicherheit; Rücksichtslosigkeit; Rücksichtnahmegebot; Dachterrasse; Einsichtnahmemöglichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauO NRW § 6; BauO NRW § 9 Abs 3; BauO NRW § 15 Abs 1 Satz 2; BauO NRW § 51 Abs 7; BauGB § 34; BauGB § 35; BauNVO § 12; BauNVO § 14
    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Abstandflächen; Überdeckungsverbot; Staffelgeschos; Wandhöhe; Stützmauer; Garage; Garagenzufahrt; Rampe; Geländeveränderungen; Standsicherheit; Rücksichtslosigkeit; Rücksichtnahmegebot; Dachterrasse; Einsichtnahmemöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicht des Nachbargrundstücks als maßgebend für die Beurteilung von Wirkungen von baulichen Anlagen; Berücksichtigung von ohne Baulastsicherung auf dem eigenen Grundstück liegenden Abstandsflächen; Nachbarschützende Wirkung des § 9 Abs. 3 BauO NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - 7 A 2162/09

    Vereinbarkeit einer Baugenehmigung bzgl. der Errichtung einer Garage mit den

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. April 2010 - 7 A 2162/09 -, zitiert nach juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. September 1995 - 11 B 1258/95 -, und Urteil vom 26. April 2010 - 7 A 2162/09 -, jeweils zitiert nach juris.

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 105/12

    Abgrabung; Vertiefung; Stützmauer; Standsicherheit; Tragfähigkeit; Baugrund

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 20. Dezember 2011 erhobenen Anfechtungsklage (5 K 105/12) anzuordnen, hat keinen Erfolg.

    Insoweit kann weitestgehend auf die Bauvorlagen und die in der Bauakte enthaltenen Berechnungen zu der Abstandfläche T 1 verwiesen werden (vgl. Bl. 57 der Beiakte/Heft 1 zu 5 K 105/12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 10 A 1678/07

    Unzumutbare Störungen durch Garagenanlage?

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. September 2008 (10 A 1678/07) zugrunde lag; in jener Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht eine im rückwärtigen Grundstücksbereich genehmigte Anlage für mehrere Stellplätze gegenüber dem Nachbarn als rücksichtlos angesehen, die nur über eine unmittelbar am Grundstück des Nachbarn entlang führende auf- und absteigende offene Rampe mit teilweise erheblicher Neigung mit einer Gesamtlänge von 24 m zu erreichen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2006 - 10 A 80/04

    Wann liegt Garage im Sinne der BauO-NW vor?

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2006 - 10 A 80/04 -, zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 7 A 270/07

    Anspruch auf Gewährleistung der Eigenart eines faktischen reinen Wohngebiets;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1995 - 11 B 1258/95

    Aufhebung einer Baugenehmigung; Verletzung von Nachbarrechten; Veränderung der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. September 1995 - 11 B 1258/95 -, und Urteil vom 26. April 2010 - 7 A 2162/09 -, jeweils zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 7 B 2103/99

    Nachbarschutz und seitliche Abstandfläche

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 7 B 2103/99 -, zitiert nach juris; Gädtke/Czepuck/Johlen/Plietz/Wenzel, BauO NRW, Kommentar, 12. Aufl., § 6 RdNr. 186; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Losebl.-Ausg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2008 - 7 A 2854/07

    Nachbarschutz gegen über die natürliche Geländeoberfläche hinausgehende

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2008 - 7 A 2854/07 -, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 01.03.2006 - 5 K 89/04

    Abstandsflächenrelevanz einer Stützmauer für eine Garagenzufahrt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. auch Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 1. März 2006 - 5 K 89/04 -, zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2007 - 7 B 461/07

    Ablehnung einer Nachtragsbaugenehmigung; Nachbarschützende Wirkung von

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.03.2012 - 5 L 112/12
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. April 2007 - 7 B 461/07 -, zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 13.09.2011 - 5 L 832/11

    Abstandflächen; Geländeoberfläche; Gelandeveränderungen; Tiefgarage; Dachterasse;

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 105/12

    Abgrabung; Vertiefung; Stützmauer; Standsicherheit; Tragfähigkeit; Baugrund

    Am 27. Januar 2013 stellte der Kläger in Bezug auf seine Klage einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der seitens der Kammer durch Beschluss vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 - abgelehnt wurde.

    Wie bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem Beschluss vom 12. März 2012 (5 L 112/12) ausgeführt habe, ließen sich aus dieser Vorschrift im vorliegenden Fall keine nachbarlichen Abwehrrechte herleiten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 5 L 112/12 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten/Hefte 1 - 4) verwiesen.

    vgl. bereits Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2011 - 5 L 832/11 -, juris (RdNr. 36), sowie vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 -, juris (Leitsatz 3).

    vgl. bereits Beschluss der Kammer 12. März 2012 - 5 L 112/12 -, juris (RdNrn. 38, 40).

  • VG Gelsenkirchen, 13.08.2015 - 5 K 334/14

    Abstandflächen; Stützwände; maßgeblicher unterer Bezugspunkt; natürliche

    Insoweit verweist sie auf die vorläufige Rechtsschutzentscheidung der Kammer vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 - sowie Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

    Der Beschluss des entscheidenden Gerichts vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 - führe lediglich aus, dass für die Frage der gebäudegleichen Wirkung baulicher Anlagen iSd § 6 Abs. 10 BauO NRW auf das Nachbargrundstück abzustellen sei.

    Der zitierte Kammerbeschluss vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 - führt aus, dass die Frage der gebäudegleichen Wirkung einer baulichen Anlage aus Sicht des Nachbargrundstückes zu bestimmen ist, äußert sich jedoch nicht dahingehend, dass für Abstandflächen ein alleiniger unterer Bezugspunkt auf der Höhe des Nachbargrundstückes anzusetzen sei.

  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12

    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

    Für die Beurteilung der Frage, ob die hier maßgebliche Wandhöhe von 1, 50 m überschritten wird, ist die Stützmauer aus der Sicht des Nachbargrundstücks aus zu betrachten (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278 - juris; ähnlich VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 12.03.2012 - 5 L 112/12 - juris, wonach für die Frage, ob von einer baulichen Anlage Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen - jedenfalls wenn es um die Verletzung nachbarlicher Abwehrrechte geht - die Sicht des Nachbargrundstücks maßgebend ist.).
  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 5 U 41/12

    Rechte des Nachbarn bei Nichteinhaltung des Grenzabstands

    Unter dem Aktenzeichen 5 L 112/12 ist zudem vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Eilverfahren anhängig gewesen, in welchem der Verfügungskläger eine Aussetzung der Vollziehung der dem Verfügungsbeklagten erteilten Baugenehmigung beantragt hat.

    Zudem verweist er auf den am 02.05.2012 ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, Az.: 10 B 364/12, in dem die Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12.03.2012 (Az.: 5 L 112/12) zurückgewiesen worden ist.

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2014 - 5 K 6106/12

    Verletzung von Nachbarrechten durch eine Baugenehmigung zur Errichtung einer

    vgl. Beschluss der Kammer vom 12. März 2012 - 5 L 112/12 - Gädtke/Czepuck/Johlen/Plietz/Wenzel, BauO NRW, 12. Aufl., § 9 Rdnr. 83.
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